Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Gerner Antriebstechnik
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Gerner Antriebstechnik (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Antriebstechnik.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Eine bestimmte Beschaffenheit wird nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk bzw. ab unserem Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung und Versand.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unser Honorar/Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung unseren Betrieb verlassen hat.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.
§ 6 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit unserer Waren und Dienstleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Bei berechtigen Mängelrügen stehen dem Auftraggeber zunächst nur die Rechte auf Nacherfüllung zu. Wir sind berechtigt, zunächst nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 7 Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
§ 9 Gerichtsstand und anzuwendenes Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Martin Gerner
Inh. Martin Gerner
Blasistr. 28 a
79650 Schopfheim
Stand: Januar 2024